Zinsen
In der Praxis sind die wichtigsten Zinsbezeichnungen der Nominalzins und Realzins für Schuldner bzw. Gläubiger.
Einfach gesagt ist der Nominalzins eine prozentuale Verzinsung gemäß einem Vertrag oder der aktuelle Marktzins für einen Kredit. Dies sagt natürlich noch nichts über ein gutes oder schlechtes Geschäft für den Schuldner oder Gläubiger aus. Über den Zins versucht der Gläubiger die Bonität des Schuldners zu berücksichtigen und einen Ertrag zu erzielen. Der Schuldner möchte ein Projekt möglichst kostengünstig finanzieren.
Der Realzins drückt den nominalen Zins unter Berücksichtigung der aktuellen Inflations- oder Deflationsrate aus. Vereinfacht gesprochen wird die Inflation vom Nominalzins abgezogen und der Deflationswert zum Nominalzins addiert.
Beispiel: 5% Nominalzins sind bei 10% Inflation natürlich ein sehr schlechtes Geschäft für den Gläubiger, aber gut für den Schuldner. Umgekehrt sind 5% Nominalzins bei Deflation schlecht für den Schuldner und gut für den Gläubiger. In der Praxis entscheidet der eintreffende Realzins während der Vertragslaufzeit erheblich über ein "gutes Geschäft" für den Schuldner oder für den Gläubiger.